Liebe Sportfreunde,
seit heute (24.11.2021) gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Danach gilt ab sofort für die Durchführung der Kreismeisterschaften 2022 die 2G-Regel. Dies bedeutet, alle Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Obwohl die Regeln mittlerweile allen bekannt sein dürften, hier nochmal eine Zusammenfassung:
Für Geimpfte gilt:
Die Impfung muss vollständig erfolgt sein und seit der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
Für Genesene gilt:
Genesene ohne Impfung benötigen einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Die 2G-Regel gilt nicht
- für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschl. 15 Jahren sowie
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen entweder über ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass in Innenräumen weiterhin eine Maskenpflicht besteht. Auf das Tragen einer Maske kann lediglich während des Wettkampfes verzichtet werden.
Die Nachweise einer Immunisierung werden beim Zutritt kontrolliert und sind dementsprechend bereitzuhalten.
Personen, die die aufgestellten Regeln nicht einhalten, sind von einer Teilnahme auszuschließen.
Wir bitten Euch, Eure Mitglieder entsprechend zu informieren. Die Ausschreibungsunterlagen zur Kreismeisterschaft gelten mit dieser E-Mail als angepasst.
Wir bitten wir Euch um Verständnis für diese Maßnahmen und hoffen, die Kreismeisterschaften 2022 – wenn auch mit Einschränkungen – weiterhin erfolgreich und fair zu Ende bringen zu können. Darüber hinaus bedanken wir uns für Eure Unterstützung.
Mit sportlichem Gruß
Michaela Martin
Vorsitzende des Kreises 051 Niederberg e. V.